Fachanwalt
Warum Fachanwalt?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich auf dem Fachgebiet Verkehrsrecht durch Zusatzausbildung besondere theoretische Kenntnisse erworben und zudem umfangreiche praktische Erfahrungen nachgewiesen.
Darunter ist zu verstehen, dass meine theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Fachgebiet Verkehrsrecht erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung, das Studium und die praktische Erfahrung im Anwaltsberuf vermittelt wird.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse umfassen alle relevanten Bereiche im Verkehrsrecht. So waren vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zum Nachweis meiner praktischen Kenntnisse bereits 3 Jahre vor Antragstellung mindestens 160 verkehrsrechtliche Fälle aus unterschiedlichen Bereichen des Verkehrsrechts persönlich und weisungsfrei zu bearbeiten. Hiervon mußten mindestens 60 Fälle gerichtliche Verfahren sein.
Als Fachanwalt habe ich fundierte Kenntnisse im Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und Versicherungsrecht erworben. Hierzu gehört zunächst das Verkehrsunfallrecht ,d.h die Vertretung und Geltendmachung von Schadenersatz.-und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer.
Als Serviceleistung gehört z.B. die Ermittlung der unfallgegnerischen Versicherungsdaten, sofern diese bei der Unfallaufnahme nicht bekannt gegeben worden sind.
Im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht berate ich als Fachanwalt gerne und vertrete Sie außergerichtlich wie gerichtlich in allen Fragen rund ums Auto, Bußgeld, Führerschein, MPU und die Verkehrssünderkartei in Flensburg.
In Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstütze ich Sie bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Überholverstoß u.v.m, sofern keine Gefährdung anderer vorliegt.
In Verkehrsstrafsachen vertrete ich Sie bei schwerwiegenden alkoholbedingten Verstößen im Strassenverkehr ebenso wie bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Nötigung anderer im Strassenverkehr.
In den vorstehenden Angelegenheiten unterstütze ich Sie vor den Verwaltungs.-bzw. Ermittlungsbehörden bis hin zum rechtskräftigen Abschluß eines gerichtlichen Verfahrens.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Darüberhinaus bin ich zur regelmäßigen, jährlichen Fortbildung verpflichtet, um immer umfassend über die aktuelle Rechtsprechung im Strassenverkehrsrecht zu Ihrem Nutzen informiert zu sein.